Baumpflege & Baumfällung
München & Umgebung

Alles rund um Ihren Baum

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Saisonal & Aktuell

Wir helfen bei verschiedenen Arbeiten rund um Baum & Garten

Leistungen

Einkürzung & Verkehrssicherung nach ZTV Baumpflege

Baumpflege

Um die Ästhetik ihres Baumes zu wahren, schneiden wir nur nach dem neuesten Stand der Technik. Egal ob minimale Einkürzungen, um den arttypischen Wuchshabitus Ihres Baumes zu wahren oder ein Kronensicherungsschnitt, um den Baum aufgrund eines Schadens zu erhalten. Auch zur Verkehrssicherung nehmen wir das Totholz aus dem Baum oder passen das Lichtraumprofil an. Zum Schutz vor Schäden an Bauobjekten schneiden wir Fassaden oder PV Anlagen frei oder führen Kronenpflegen durch, um mehr diffuses Licht durch den Baum zu lassen. Auch zur Sicherung des ganzen Baumes verbauen wir Kronensicherungen oder verbolzen Schadstämmlinge, um Risiken für die Zukunft zu minimieren. Sollte Ihr Baum einen kleineren Schaden nach einem Unwetterereignis erlitten haben, beheben wir diesen und beraten Sie über die zukünftige Vorgehensweise. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular unserer Website, um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

Mittels Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne

BaumFällung

Nicht immer können Bäume erhalten werden. Gerade in urbanen Räumen sind sie öfter Stressfaktoren ausgesetzt. Wir sind darauf spezialisiert Problembäume in schwierigen Lagen stückweise abzutragen. Ob mittels Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne entscheidet der Standort und der Zustand des Baumes. Auch übernehmen wir die Entsorgung des Schnittguts. Sollte Ihr Baum einen größeren Schaden nach einem Unwetterereignis erlitten haben, zögern Sie nicht uns möglichst schnell zu kontaktieren. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website, um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

Neupflanzung oder Ersatzpflanzung

Baumpflanzung

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine Neupflanzung oder Nachpflanzung. Oftmals ist der Standort der ausschlaggebendere Faktor als die Bodenverhältnisse, das Mikroklima oder die Verfügbarkeit von Wasser. Hierbei gehen wir auf Ihre Wünsche ein und finden mit Ihnen gemeinsam den richtigen Baum. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website, um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

nach FLL Richtlinien

Baumkontrolle

Als zertifizierte Baumkontrolleure kümmern wir uns um die rechtzeitige Inaugenscheinnahme Ihres Baumes. Umso früher Schäden oder Gefahren erkannt werden, desto besser kann man auf diese reagieren. Wir beraten Sie sorgfältig und nachhaltig. Bei fraglicher Bruchsicherheit oder Standsicherheit Ihres Baumes lassen wir auch gerne von einem Sachverständigen ein Gutachten anfertigen. 
Auch kontrollieren wir Ihren Baum außerplanmäßig nach Unwetterereignissen. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

Nach DIN 18920, RAS LP 4 und Umweltbaubegleitung

Baumschutz auf Baustellen

Oft wird bei Neubau, Anbau oder Sanierung ein besonderer Schutz des Baumbestandes mittels eines Baumschutzzaunes oder eines Wurzelschutzvorhangs gefordert. Gerne kümmern wir uns um die Durchführung und den Erhalt vor, während und nach der Baustelle als Umweltbaubegleitung. Alle Arbeiten erfolgen nach den Normen der DIN 18920 und der RAS LP 4. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website, um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

Baufeldrodung Und Häckselarbeiten

Baufeldrodung

Oft müssen Bäume neuen Bauvorhaben weichen. Gerne kümmern wir uns um die dafür notwendige Baufeldrodung, die Abfuhr des Schnittguts, sowie der Entfernung der Wurzelstöcke. Auch kurzfristige Anfragen sind meist realisierbar. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Website, um eine möglichst schnelle Antwort oder einen persönlichen Termin mit uns zu erhalten.

Sonderleistungen

Katzen-rettung

Drohnen-bergung

Unser Versprechen

Wir kümmern uns gewissenhaft um alles Rund um Ihren Baum, mit Expertise und Sachverstand.

☑ Kostenfreies Erstgespräch 
☑ Transparente Angebote
☑ Faire Abrechnung nach realem Aufwand

Häufig gestellte Fragen

Rechtliches
& Genehmigungen

Wann darf ich einen Baum fällen?

Steht der Baum in einem privatgärtnerisch genutzten Bereich (Privatgarten), darf er ganzjährig gefällt werden. Jedoch muss zwischen 1. März und 30. September eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung vor der Fällung stattfinden. Werden bewohnte Habitate oder bebrütete Nester entdeckt, muss die Fällung verschoben werden. Von 1. Oktober bis 28./29. Februar entfällt dies.

Bäume in nicht privatgärtnerisch genutzten Flächen dürfen nur von 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden, mit Ausnahme von Sondergenehmigungen.

Darf ich einen Baum ohne Fällgenehmigung fällen?

Nein, meistens nicht. Besonders größere Exemplare (oft ab 60-80 cm Stammumfang, gemessen in 1 Meter Höhe) oder Bäume mit besonderen Merkmalen sind geschützt. Kommunale Baumschutzsatzungen und das Bundesnaturschutzgesetz schränken Fällungen ein und sehen hohe Bußgelder vor. Obstbäume, abgestorbene Bäume und sehr kleine Bäume sind oft ausgenommen, solange der Artenschutz (Vogelnester etc.) beachtet wird.

Wie lange dauert das Einholen einer Fällgenehmigung?

Bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München dauert das Einholen einer Fällgenehmigung zwischen 3-8 Wochen. Diese übernehmen wir gerne gegen eine Pauschale für Sie.

Muss ich nach der Fällung einen neuen Baum pflanzen?

Dies entscheidet der Einzelfall. War der Baum bereits abgestorben, entfällt die Pflicht oft. Für Bäume unter der Baumschutzverordnung (München: ab 60cm Stammumfang in 100cm Höhe, Stand 2025) wird meist eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung gefordert. Die Behörde legt Art und Größe fest. Nachpflanzungen sind sofort geschützt.

Was passiert, wenn ein Vogel im Baum brütet?

Wenn innerhalb der Vogelschutzzeit ein Vogel im Baum brütet, muss der Termin für den Schnitt oder die Fällung verschoben werden, bis das Nest nicht mehr bebrütet ist.

Mein Baum macht Dreck & Schatten – darf ich ihn fällen?

Nein. Laub, Schmutz oder Schattenwurf zählen nicht als ausreichende Gründe für eine Fällgenehmigung. Anders sieht es aus, wenn die Bausubstanz beschädigt wird (z.B. Wurzeln im Fundament, Risse in Mauern, beschädigte Leitungen). Hier gilt: Baurecht vor Baumrecht.

Baumgesundheit
& Technik

Wann darf ich meine Bäume schneiden lassen?

Generell ganzjährig. Fachgerechte Schnitte (meist ca. 15% des Volumens) sind immer erlaubt. Die physiologisch perfekten Schnittzeitpunkte für den Baum sind jedoch von Anfang Mai bis Mitte September (zur besten Wundheilung).

Soll ich meinen Baum jedes Jahr schneiden lassen?

Es ist nicht verboten, aber wir empfehlen es meist nicht. Der Baum braucht Zeit zur Regeneration, um Stresswachstum zu vermeiden. Um den arttypischen Habitus nicht zu schädigen, empfehlen wir – je nach Art, Alter und Standort – Intervalle von ca. 2-5 Jahren.

Darf ich einen Baum kappen?

Nein, das ist kein fachgerechter Schnitt. Nur in Einzelfällen (Verkehrssicherheit, nach Sturmschaden) ist ein starker Rückschnitt nötig. Da dies den Baumhabitus massiv verändert, muss eine solche Maßnahme meist von der Naturschutzbehörde genehmigt werden.

Kann man einen Baum sichern ohne ihn zu schneiden?

Ja, z.B. durch statische Kronensicherungen (Textilband/Stahlseil knapp über dem Zwiesel) oder Verbolzungen (Gewindestangen im Zwiesel). Oft wird zusätzlich eine dynamische Sicherung weiter oben eingebaut, die bei einem Ausbruch das Herabfallen von Ästen verhindert.

Welche Arbeitsverfahren kommen zum Einsatz?

Wir sind auf Seilklettertechniken (SKT) spezialisiert. Das ist baumschonend und ermöglicht präzises Arbeiten bis in die Feinastbereiche sowie spezielle Abseiltechniken bei Fällungen. Hubarbeitsbühnen nutzen wir nur, wenn der Baum nicht mehr sicher beklettert werden kann.

Sieht mein Baum nach dem Schnitt noch gut aus?

Ja! Wir legen größten Wert auf den individuellen Wuchshabitus und eine saubere Schnittführung. Unser Ziel ist immer ein ästhetisch ansprechender Baum, der seine arttypische Form behält.

Ablauf, Kosten
& Service

Ist das Angebot und der Ortstermin kostenfrei?

Ja, absolut. Sowohl die Besichtigung Ihres Baumes als auch die Erstellung Ihres persönlichen Angebotes sind bei uns kostenlos.

Können Sie mir am Telefon Preise nennen?

Nein, das ist unseriös, da jeder Baum und Standort anders ist. Wir müssen den Arbeitsaufwand vor Ort einschätzen, um Ihnen einen fixen und fairen Preis im schriftlichen Angebot nennen zu können.

Wie schnell bekomme ich einen Besichtigungstermin?

Meist innerhalb weniger Tage, da wir zu zweit relativ flexibel sind.

Wie schnell bekomme ich das Angebot?

Im Normalfall wenige Stunden nach dem Ortstermin.

Wie lange ist die Wartezeit bis zur Ausführung?

Das hängt von der Dringlichkeit (Verkehrssicherheit), den biologischen Schnittzeitpunkten und unserer Auslastung ab. Meist schaffen wir es in wenigen Tagen bis vier Wochen. Liegt der optimale Schnittzeitpunkt jedoch Monate in der Zukunft, planen wir entsprechend.

Bieten Sie auch Gartenpflege an?

Nein, wir sind rein auf Bäume spezialisiert (Baumpflege & Fällung). Für allgemeine Gartenpflege empfehlen wir Ihnen gerne kompetente Partnerfirmen.

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 381 694 980 .

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über nachfolgendes Kontaktformular übermitteln.

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